Krankenpflichtversicherung für Ausländer
Rückwirkend zum 01.01.2012 tritt ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer in Kraft. Demnach müssen ab sofort Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sollte bei der örtlichen SGK-Stelle vorgezeigt werden. Sollten Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, ist diese auch gültig. Auch diese müssen Sie bei der zuständigen SGK-Stelle vorweisen, damit dies registriert wird. Sollten Sie keine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie sich in der Türkei bei der SGK pflichtversichern.