Russische und Dänische Käufer profitieren vom neuen Tapu-Gesetz
Derzeit freut vor allen Dingen unseren russischen und dänischen Kunden die Änderung im Tapu-Gesetz. Wurde vom Tapuamt bisher die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung von Käufern aus Dänemark und Russland verlangt, wurde diese Regelung aufgehoben. Dies vereinfacht den Kaufprozess um ein Vielfaches.
Die Begrenzung für dänische Kunden nur ein maximal eine Immobilie pro Person erwerben zu dürfen, bleibt weiterhin bestehen.
Auch für die Nachbarstaaten Russlands gibt es positive Nachrichten. Interessenten aus Weißrussland, Tadschikistan, Kirgistan, Turkmenistan, Aserbaidschan, Kasachstan dürfen nun Immobilien in der Türkei erwerben.