Neues Tapu-Gesetz tritt in Kraft
Die so lang erwartete Tapu-Änderung ist nun in Kraft getreten. Das Gesetz wurde vom Präsidenten der Türkei unterzeichnet und der Verkauf an Ausländer geht nun wieder weiter.
Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie kurz zusammengefasst:
Das Gegenseitigkeitsprinzip wurde gelockert.
Die Auflistung Länder, die in der Türkei Eigentum erwerben können wurde vom Kabinett freigegeben. Insgesamt 181 Länder haben demnach eine Berechtigung, Eigentum in der Türkei zu erwerben. Länder, die nicht auf dieser Liste stehen dürfen kein Eigentum in der Türkei erwerben.
Flächenbegrenzung
Ausländer dürfen in der Türkei nur max. 10% der Gesamtfläche der Regionen käuflich erwerben.
Bis zu 30 Hektar sind käuflich erwerbbar. Jede einzelne ausländische Person hat die Erlaubnis bis max. 30 Hektar zu kaufen.
Privat Unternehmen, Firmen, die im Ausland gegründet wurden, können nach bestimmten vom Kabinett vorgegebenen Rahmenbedingungen, Grundbesitz in der Türkei erwerben.